Leitlinien

Leitlinien der UWG Freigericht

Bürger arbeiten für Bürger


1) Vorbemerkungen

Die Unabhängige Wählergemeinschaft Freigericht ( UWG ) versteht sich als gesellschaftliche Gruppe parteiungebundener Bürger, die an der Entwicklung und an der politischen Willensbildung auf kommunaler Ebene aktiv mitarbeitet und sich nur den Mitbürgern gegenüber verpflichtet fühlt. Die Wählergemeinschaft arbeitet ausschließlich sachbezogen und in jedem Fall überparteilich. Die UWG ist keine Partei. Es ist eine Grundüberzeugung der UWG, dass auf kommunaler Ebene nur durch die direkte Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen der Politikverdrossenheit, die in Wirklichkeit eine Parteienverdrossenheit ist, Einhalt geboten werden kann. Daher bietet sich die UWG allen Bürgern, beiderlei Geschlechts und allen Altersgruppen, als Plattform für eine parteipolitisch unabhängige Mitarbeit an der Gestaltung und Erneuerung unseres Gemeinwesens an.


2) Bekenntnis zur Demokratie

Die Wählergemeinschaft bekennt sich zur Demokratie als der bestmöglichen Staatsform. Sie steht auf dem Boden des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Hessen. Sie lehnt Radikalismus ab und wendet sich gegen jede Bestrebung, die demokratische Mitwirkung der Bürger einzuengen.


3) Die Gemeinde als demokratische Urform

Eine Überzeugung der UWG ist, dass sich ein gesunder Staat von unten nach oben aufbaut und die Gemeinde den besten Rahmen zur Verwirklichung einer bürgernahen Demokratie bildet. Hier können, im Gegensatz zu Bund und Ländern, weite Bevölkerungskreise, auch ohne parteipolitische Ausrichtung, unmittelbar aktiv an der Gestaltung des Gemeinschaftslebens teilnehmen und Mitverantwortung tragen. Die UWG tritt dafür ein, dass die durch Grundgesetz und Landesverfassung garantierte kommunale Selbstverwaltung erhalten bleibt und weiter verbessert wird.


4) Bereitschaft zur Mitverantwortung und Mitarbeit

Die UWG ist davon überzeugt, dass unser demokratisches Leben nur gedeihen kann, wenn in den Gemeinden die Bevölkerung so intensiv wie möglich an der Willensbildung teilnimmt. Sie will all jene Kräfte zur Mitarbeit bewegen, die bewusst eine parteipolitische Bindung ablehnen. Das demokratische Leben braucht Meinungsvielfalt und kann daher auf die Mitarbeit der parteiungebundenen Bürger nicht verzichten. Die UWG setzt auf die Bereitschaft zur Mitverantwortung und Mitarbeit aller sach- und fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern aller Altersgruppen. Die Unabhängige Wählergemeinschaft Freigericht wirkt an der Willensbildung und Gestaltung in der Gemeinde mit, indem kompetente und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger aus ihren Reihen bei Gemeindewahlen kandidieren.


5) Leistungsfähige Verwaltung

Eine bürgernahe, rationelle und sparsame Verwaltung ist für die UWG eine Grundsatzforderung. Sie muss allen Bürgern gleichermaßen dienen. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind ausschließlich nach ihren Fähigkeiten und Leistungen auszuwählen und zu fördern. Partei- oder Konfessionszugehörigkeit dürfen dabei nicht entscheidend sein. Die Beschäftigten in der Verwaltung sind für alle Bürger da.


6) Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Für die UWG ist die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die öffentliche Ordnung ein hohes Gut, das im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten ist. Die Einhaltung von Recht und Gesetz sind für eine funktionstüchtige Gemeinde unverzichtbar.


7) Jugend- und Seniorenarbeit

Geeignete Maßnahmen zur Förderung von Erziehung und Bildung finden die nachhaltige Unterstützung der UWG. Durch den Bau und die Unterhaltung geeigneter Einrichtungen sollen sowohl der Jugend, als auch den älteren Generationen, Gelegenheiten geboten werden, voll integriert und ihren Bedürfnissen entsprechend, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Für die Gemeinde Freigericht unterstützt die UWG ausdrücklich den Erhalt der Stellen von Sozialarbeiterinnen / -arbeiter, sowie von Jugendreferentinnen / -referenten um die Jugend- und Seniorenarbeit in geeigneter Form fortführen zu können.


8) Gemeindeentwicklung und Wohnungsbau

Die Gemeindeentwicklung darf nicht nur auf Ortserweiterung ausgerichtet sein, sondern auch auf sinnvolle Erhaltung und Sanierung des vorhandenen Bestandes. Die Ortskerne müssen wieder attraktiver gestaltet werden. Durch rechtzeitige Erschließung von Bauland für privaten und sozialen Wohnungsbau soll die Eigentumsbildung für breite Bevölkerungskreise ermöglicht werden. In der Regionalplanung dürfen die Rechte und Belange der Gemeinden nicht eingeschränkt, sondern müssen besser berücksichtigt werden.


9) Straßenverkehr

Der Verkehr unterliegt ständigen Veränderungen. Die daraus entstehenden Probleme müssen nachhaltig, schnell und unbürokratisch gelöst werden. Verkehrsführungen, die Ortskerne von Schwer- und Durchgangsverkehr entlasten und die Lebensqualität der Menschen verbessern, sollen unter Beachtung ökologischer Prinzipien gefördert werden. Für die Bewältigung ihrer Verkehrsaufgaben benötigen die Gemeinden bessere finanzielle Hilfen durch Bund und Länder.


10) Umwelt

Um den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gemeinde, auch in kommenden Generationen, ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität zu sichern, tritt die UWG für den Erhalt und die Schonung unserer Umwelt ein. Bei allen durchzuführenden Maßnahmen sind deren Auswirkungen auf die Umwelt ( Emissionen aller Art, Beeinträchtigung der Natur, usw. ), zu überprüfen. Alle Initiativen, die auf die Gewinnung erneuerbarer Energien ausgerichtet sind, sollen von der Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten unbürokratisch unterstützt werden. Unser Gemeindewald darf nicht nur als Wirtschaftsfaktor angesehen werden. Er muss auch aus Rücksicht auf die Umwelt besonders sorgfältig gepflegt und schonend bewirtschaftet werden.

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